Bonus zum Erwerb der Fahrerlaubnis durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ambulanter Pflegedienste
Gewährung eines Bonus zum Erwerb der Fahrerlaubnis durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ambulanter Pflegedienste
Seitens des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention (StMGP) wurden dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) Haushaltsmittel für die Gewährung eines Bonus zum Erwerb der Fahrerlaubnis durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ambulanter Pflegedienste zugewiesen. Die Information über die Möglichkeit der Gewährung des Bonus‘, die Ausgabe von Antragsformularen und die Suche nach geeigneten Bonusempfängern sowie das fristgerechte Einreichen der Anträge beim LGL erfolgt über die jeweilige Gesundheitsregionplus.
Die Eckdaten der Förderung:
Pro Gesundheitsregionplus können bis zu drei Führerscheine à 1.000,00 Euro finanziert werden (die Vergabe erfolgt nach dem Windhundprinzip)
Antragsteller ist der Mitarbeitende eines ambulanten Pflegedienstes. Die Betriebsstätte des ambulanten Pflegedienstes muss in einer Gesundheitsregionplus in Bayern liegen
Stichtag für die Antragstellung ist der 15.11.2024. Die Anträge sind bei der zuständigen Gesundheitsregionplus einzureichen. Alle bis zu diesem Datum eingehenden und vollständigen Anträge werden mit in die Auswahlentscheidung einbezogen. Werden in einer Gesundheitsregionplus weniger als drei Anträge eingereicht oder weniger als drei Anträge finanziert, können keine weiteren Anträge aus anderen Gesundheitsregionenplus finanziert werden.
Die so ausgewählten Anträge werden anschließend (spätestens jedoch bis zum 22.11.2024) zur Benachrichtigung der Bonusgewährung von der jeweiligen Gesundheitsregionplus gesammelt an das LGL übermittelt.
Die Anmeldung bei einer Fahrschule darf erst erfolgen, wenn dem Antragsteller die Benachrichtigung über die Gewährung des Bonus vorliegt.
Die Auszahlung des Bonus setzt den Nachweis über das Bestehen der Führerscheinprüfung und die Vorlage eines Arbeitsvertrages mit einem ambulanten Pflegedienst voraus. Weiterhin ist die Auszahlung mit einer mindestens einjährigen Tätigkeit im ambulanten Pflegedienst verknüpft. Nachweise sind dem LGL bis zum 30.09.2025 vorzulegen.
Bitte beachten Sie hierzu auch das beigefügte Merkblatt, welches die Eckpunkte der Förderinitiative festlegt. Angehängt finden Sie zudem das Antragsformular und die erläuternden Hinweise zur De-minimis-Erklärung.
Sofern Sie als ambulanter Pflegedienst Interesse an dem Bonus haben, melden Sie sich gerne direkt bei Lisa Fraunhofer ( oder telefonisch unter 0851 397 4829) gerne werden Sie bei der Antragsstellung umfassend unterstützt.
Bild zur Meldung: Bonus zum Erwerb der Fahrerlaubnis durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ambulanter Pflegedienste